Seit 2009 brauchen alle Wohngebäude einen Energieausweis (bei Vermietung/Verkauf )
Nach dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden ein Energieausweis vorzulegen.
Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt schrittweise. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsbasierte Energieausweis orientiert sich überwiegend am Energieverbrauch des Objektes. Dieser Energieausweis auf Basis des Verbrauchs kann nur für Gebäude ab Baujahr 1977
ausgestellt werden.
Bedarfsausweis
Der bedarfsbasierte Energieausweis bewertet die energetische Qualität des Wohngebäudes sowie die Anlagentechnik unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. Dieser Energieausweis auf
Basis des Bedarfs ist für Gebäude vor Baujahr 1977 Pflicht.( bis 4 WE )
Gerne erstellen wir Ihnen den Energieausweis für Ihr Gebäude.
Unser Angebot: Verbrauchsausweis: ab 90,00 EUR*
*plusMwSt. Bedarfsausweis:
ab 390,00EUR*
( 1+2 Familienhäuser )
je weiter Wohneinheit zzgl. 50,00EUR*
Aktuell ab 2024: Neue Heizung bis zu 70% Zuschuß durch das
BAFA /KFW
wir helfen Ihnen gerne. Die Leistungen des
Energieberaters sind ebenso Zuschußfähig.
Zuschußantrag: ab 1000,00 EUR*
(Eigenanteil 50% )
Sanierungsfahrplan
BW ab 790,00 EUR *
( 1 und 2 Familienhaus )
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Expertenteam für Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung.
Hotline: 07258/608378